|
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Gemäss den Statuten sind die Mitgliederbeiträge für die KGK definiert. Darüber hinaus besteht der Leitungsauftrag für die Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) durch die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK). Im letzteren Dokument ist festgehalten, dass die Beiträge gemäss Kostenschlüssel für einen Zeitraum von fünf Jahren fixiert werden. Diese Regelung wird ebenfalls für die Mitgliederbeiträge angewendet. Die KGK wurde auf Beginn des Jahres 2021 gegründet, was bedeutet, dass die kantonalen Beiträge ab dem Jahr 2026 neu berechnet werden. Die neu berechneten Beiträge möchten wird transparent bereits im Vorfeld kommunizieren.
Freundliche Grüsse
Mathias Ritter
|