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Sehr geehrte Damen und Herren
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo hat eine Anpassung der Geoinformationsverordnung (GeoIV) zur rechtlichen Verankerung der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI) erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Anpassungen bezwecken insbesondere, die Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) auf Verordnungsebene zu verankern sowie die Mitwirkung der Kantone bei deren Umsetzung zu präzisieren. Damit sollen die organisatorischen Grundlagen für eine koordinierte Weiterentwicklung der Geoinformation in der Schweiz gestärkt werden.
Bevor das formelle Rechtsetzungsverfahren eingeleitet wird, führen wir eine Fachkonsultation bei den betroffenen Stellen durch.
Im anschliessenden Rechtsetzungsverfahren erfolgt die Ämterkonsultation innerhalb der Bundesverwaltung.
Wir laden dich ein, zum beiliegenden Entwurf der Verordnungsänderung sowie zu den Erläuterungen Stellung zu nehmen. Deine Rückmeldungen kannst du uns bis spätestens 17. April 2026 per E-Mail unter Verwendung des beiliegenden Fragebogens an folgende Adresse übermitteln: infokogis@swisstopo.ch.
Wir bitten dich, die Fachkonsultation nach eigenem Ermessen an weitere Organisationen (Vorstand KGK) und Fachpersonen im Umfeld der KGK weiterzuleiten; mit cc an infokogis@swisstopo.ch.
Für Rückfragen steht
Rolf Buser, Koordination, Geoinformation & Services (KOGIS),
Leiter Geoinformation Koordination und Steuerung (IGKS), Tel. 058 46 90403, rolf.buser@swisstopo.ch
gerne zur Verfügung.
Wir danken dir für deine wertvolle Mitwirkung und dein Engagement zugunsten einer gut koordinierten Geoinformation in der Schweiz.
Freundliche Grüsse
Alain Buogo
Stv. Direktor swisstopo, Leiter KOGIS
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Beilagen:
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