Kommende Revisionen der Geoinformationsverordnung GeoIV (SR 510.620), insbesondere des Anhangs 1 (Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts), können folgendermassen aufgefunden werden:

  • Die GeoIV ist eine Bundesratsverordnung. Alle Änderungen (auch im Anhang 1) müssen durch den Bundesrat beschlossen werden.
  • Ungefähr ein bis zwei Wochen nach einem solchen Beschluss des Bundesrats schaltet die Bundeskanzlei die kommende Änderung auf ihrer Webseite auf (https://www.admin.ch/opc/de/classifiedcompilation/20071088/history.html). Auf dieser Seite ist der Auslöser der Änderung, das Beschlussdatum des Bundesrats, das Datum des Inkrafttretens und der eigentliche Inhalt der Änderung (Link auf die Amtliche Sammlung AS) ersichtlich.
  • Die meisten dieser Änderungen sind so genannte Fremdänderungen, also nicht vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo initiiert, sondern durch Anpassungen von Fachgesetzen/-verordnungen anderer Bundesstellen. Diese sind KOGIS und KKGEO im Voraus meist nicht bekannt und müssen selber auf oben angegebener Webseite nachgesehen werden.
  • Nach einer erfolgten Anpassung im Anhang 1 (z.B. ein neuer Geobasisdatensatz oder eine Änderung eines bestehenden Geobasisdatensatzes) wird dies in der Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundesrechts unmittelbar nachgeführt. Die Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundesrechts ist auf dem Geoportal des Bundes (https://www.geo.admin.ch/de/geoinformationschweiz/geobasisdaten/zeitplan-einf%C3%BChrung-minimale-geodatenmodelle.html) aufgeschaltet und auf der Webseite von KKGEO verlinkt (https://www.kgk-cgc.ch/umsetzungmgdm/modellierung-mgdm). Künftig werden diese Informationen auf der Applikation geobasisdaten.ch publiziert und gepflegt.
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