Gemäss Geoinformationsverordnung (GeoIV) in Verbindung mit der entsprechenden Verordnung des Umweltrechts gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein Darstellungsmodell zum minimalen Geodatenmodell vor.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU lädt Sie zur Anhörung des Darstellungsmodells zum minimalen Geodatenmodell «Gefahrenkartierung», ID 166.1, ein (siehe Kapitel 7 in der Modelldokumentation). Zusätzliche Informationen zum Darstellungsmodell finden sich in den beigefügten Erläuterungen.

Das Geodatenmodell ist nicht Gegenstand der vorliegenden Anhörung.

Die Anhörung richtet sich an die kantonalen Fachstellen für Naturgefahren sowie Geoinformation. Dies umfasst alle Akteure, welche an der Erhebung, Ablage, Nachführung und Nutzung der Geodaten im Bereich Naturgefahren beteiligt sind.

Die Anhörung umfasst die semantische Beschreibung der Darstellung. Nach Abschluss der Anhörungsfrist werden die Rückmeldungen durch das Projektteam der Fachinformationsgemeinschaft ausgewertet und das Modell falls notwendig überarbeitet.

Die Darstellungsdokumentation kann unter www.bafu.admin.ch/geodatenmodelle > Naturgefahren heruntergeladen werden. Für das Verfassen der Stellungnahmen steht zusammen mit den Modellunterlagen eine Dokumentvorlage im Word-Format bereit.

Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form unter Verwendung der Dokumentvorlage bis zum 06.09.2019 an dominik.angst@bafu.admin.ch einzureichen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn wir eine innerkantonal abgestimmte und bereinigte Stellungnahme erhalten würden.

 

Bundesamt für Umwelt BAFU


Dies ist eine Information von einer Fachstelle des Bundes. Bitte leiten Sie diese Information an Ihre dafür zuständige kantonale Fachstelle weiter.


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