Gemäss Geoinformationsverordnung (GeoIV) gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest (Art. 9 GeoIV).

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, vertreten durch den Fachbereich Kulturgüterschutz,
lädt Sie zur Anhörung des minimalen Geodatenmodells «Kantonales Inventar der Kulturgüter von regionaler und lokaler Bedeutung» (GeoIV Identifikator 188) ein.

Die Anhörung richtet sich an die kantonalen Fachstellen für Kulturgüterschutz sowie an die kantonalen Geoinformationsstellen. Diese umfassen alle Akteure, welche an der Erhebung, Ablage, Nachführung und Nutzung der Geodaten im Bereich Kulturgüterschutz beteiligt sind.

Die Anhörung umfasst die semantische Beschreibung, das UML-Klassendiagramm, den Objektkatalog, das INTERLIS-Modell und die Darstellung. Insbesondere ist auf folgendes  hinzuweisen: Da der KGS-Schild nur für Objekte von nationaler Bedeutung (A-Objekte) verwendet werden darf, werden hier zwei mögliche Darstellungen für B- und C-Objekte vorgegeben. Rückmeldungen hierzu sowie zu anderen Punkten können Sie in die entsprechende  Dokumentvorlage einfügen.

Nach Abschluss der Anhörungsfrist werden die Rückmeldungen durch den Fachbereich Kulturgüterschutz ausgewertet und das Modell, falls notwendig, überarbeitet.

Die Modelldokumentation sowie weitere Unterlagen können unter https://www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/kgs/inventar/b-objekte.html heruntergeladen werden.

Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form unter Verwendung der Dokumentvorlage
bis zum 10.12.2019 an hans.schuepbach@babs.admin.ch einzureichen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn wir eine innerkantonal abgestimmte und bereinigte Stellungnahme erhalten.


Fachbereich Kulturgüterschutz


Dies ist eine Information von einer Fachstelle des Bundes. Bitte leiten Sie diese Information an Ihre dafür zuständige kantonale Fachstelle weiter.


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