Auf den 1. Januar 2020 ist die revidierte GeoIV in Kraft getreten. Geändert haben sich folgende Einträge:

  • Die Identifikatoren 76, 160 und 190 sind neu ÖREB-Themen (X in der Spalte "ÖREB Kataster")
  • Identifikator 154: Präzisierung der Bezeichnung ("besonders gefährlicher" Schadorganismen), Anpassung der Rechtsgrundlage (neu Artikel 18 statt 41) und der Fachstelle des Bundes (neu BLW und BAFU gemeinsam)

 

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